⇑ / Informationen zum Fahrgastbeförderungsschein BehindertenfahrzeugeLeistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Leistungsbeschreibung
Zur Durchführung von sog. "Behinderten-Fahrdiensten" ist die Erteilung eines Mietwagenscheins notwendig. Bei diesen Transporten werden Personen, die während der Fahrt keiner ärztlichen Betreuung bedürfen, befördert. Das Mindestalter für die Durchführung von Behinderten-Fahrten beträgt 21 Jahre; per Ausnahmegenehmigung können aber schon 19-jährige diese Fahrten durchführen.
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Rechtsgrundlage
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