Bei einem Hauskauf oder -verkauf muss auch an die Wasser- und Abwasser-gebühren gedacht werden.
Daher werden sowohl die bisherigen als auch die neuen Eigentümer gebeten, die Verwaltung darüber zu informieren. Dabei ist auch eine Kopie des notariellen Kaufvertrags erforderlich.
Für die Zwischenabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren seitens der Verbandsgemeindewerke wird zusätzlich der Zählerstand zum Zeitpunkt der Haus-übergabe benötigt.
Formular zur Mitteilung des Eigentumswechsels
Auskünfte erteilen die Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein, Frau Kiltz, Zimmer 1, Telefon 06382/791-407.
Ihre Verbandsgemeindewerke
Lauterecken-Wolfstein