Appell an Hundehalter*innen


Hinweis auf die gültige Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein:

  • Innerhalb bebauter Ortslagen müssen Hunde angeleint geführt werden.
  • Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
  • Auf öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde unangeleint auszuführen.
  • Auf Kinderspielplätze besteht Hundeverbot.
  • Hundehalter sind zur Beseitigung der Hinterlassenschaften verpflichtet!

Tierhalter haben Rücksicht auf Fußgänger, Kinder und Radfahrer zu nehmen und ihr Tier ordnungsgemäß zu führen.

Nicht entfernte Hundehaufen und nicht angeleinte Hunde stellen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 74 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,- € geahndet werden.

Verstöße werden von der Ordnungsbehörde verfolgt.