Bekanntmachung über den Ausfall der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Reipoltskirchen (Urwahl)
I.
Zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Reipoltskirchen am 26.06.2022 (Urwahl) wurde keine gültige Bewerbung eingereicht.
Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters (Urwahl) findet daher nicht statt.
II.
Gemäß § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) wird daher die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Reipoltskirchen durch den Ortsgemeinderat Reipoltskirchen gewählt.
Lauterecken, den 11.05.2022
Müller, Bürgermeister