Wer mit Gas und Öl heizt, muss sich auf steigende Kosten gefasst machen. Die künftige Regierung will, dass der Markt die Wärmewende im Gebäudesektor regelt, das Heizungsgesetz will sie kassieren.
Rheinland-Pfalz. Es ist nur ein kurzer Satz im neuen Koalitionsvertrag, der viele aufhorchen
ließ. „Wir schaffen das Heizungsgesetz ab“, so steht es im Papier von Union und SPD ge‐
schrieben. Es folgen zwei Sätze zu Technologieoffenheit und CO2-Preis – mehr nicht. Stellt die neue Koalition die Regeln zum Heizungstausch nun tatsächlich auf den Kopf? Oder
wollte die CDU nur aufschreiben, dass sie ihr Wahlversprechen einlöst? Bei Verbrauchern
herrscht jedenfalls erneut Verunsicherung nach dem großen Streit ums Heizungsgesetz vor
zwei Jahren.
Etwas mehr Einblick in die möglichen Pläne von Union und SPD bringt die Vergangenheit.
Es war nicht die Ampelregierung, die das erste Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie das
Heizungsgesetz korrekt heißt, verabschiedet hat. Schon 2020 beschloss die damalige Gro‐
ße Koalition aus Union und SPD die ersten Regeln für klimafreundlichere Gebäude. Die
Ampel war es, die die Regeln 2024 dann verschärfte.
Seitdem gilt grob gesagt: Keine funktionierende Öl- oder Gasheizung muss ausgetauscht
werden, solange sie repariert werden kann. Geht die Heizung kaputt, gelten beim Einbau
neuer Öl- und Gasheizungen Quoten für den Anteil erneuerbarer Energien. Für Neubauten
in Neubaugebieten sind Erneuerbare bereits jetzt Pflicht.
Der Gebäudesektor ist gefordert
Ab 2045 soll dann ganz Schluss sein mit reinen Öl- und Gasheizungen. An diesem Ziel
werde die Koalition auch nicht rütteln, sagt Hans Weinreuter, Energieexperte bei der Ver‐
braucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auch Union und SPD müssen die Klimaziele erreichen –
und dafür muss sich vor allem im Gebäudesektor etwas tun. „Es sieht so aus, als wolle die
Koalition beim Neueinbau von Heizungen weniger Vorschriften machen“, sagt Weinreuter.
Er vermute, dass die Quotenregelung kippen könnte, wonach neue Öl- und Gasheizungen
im Laufe der Jahre immer mehr mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. „Die
Verbraucher sollen stattdessen über höhere Öl- und Gaspreise zum Umstieg bewegt wer‐
den.“ Das hat der designierte Kanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt. „Es wird
zunächst einmal für alle teurer“, sagte er kürzlich in der ARD-Talkshow von Caren Miosga.
„Es wird teurer, damit die Menschen einen Anreiz haben, sparsam damit umzugehen, spar‐
same Heizungen einzubauen.“ Anreize über höhere CO2-Preise statt Verbote, das sei die
Methode.
Klimageld wird es nicht geben
Als finanzielle Entlastung für den steigenden CO2-Preis war ursprünglich das Klimageld
geplant. Laut Koalitionsvertrag wird es das aber nicht geben. „Stattdessen will die Koalition
die Bürger über Strompreissenkungen indirekt entlasten“, erklärt Weinreuter. Ebenfalls ver‐
meintlich neu soll die Technologieoffenheit beim Heizungstausch sein. Doch auch im alten
Gesetz war die Wärmepumpe nicht die einzig mögliche Alternative zu Öl und Gas. „Die
häufig erwähnte Technologieoffenheit klingt total innovativ, ohne aber konkret zu sagen was
damit gemeint ist“, sagt Weinreuter. Wasserstoff sehe er aber nicht als Lösung im Hei‐
zungskeller und Biokraftstoff werde es kaum genug bezahlbaren geben. „Die Zukunft liegt
also eindeutig in der Wärmepumpe.“
„Selbst bei moderater Steigerung des CO2-Preises, ist die Wärmepumpe trotz zunächst
höherer Anschaffungskosten in der Regel über die Jahre günstiger als Öl- und Gasheizun‐
gen“, erklärt der Energieexperte. Er rate deshalb grundsätzlich dazu, nicht mehr auf Öl und Gasheizungen zu setzen. „Das sind Auslaufmodelle, selbst wenn die Regierung das
Gesetz überarbeitet.“
Wann sollten Immobilienbesitzer nun also tätig werden? „Grundsätzlich gilt: Je älter die
Heizung, desto größer der Handlungsdruck“, heißt es von der Verbraucherzentrale. Wenn
die Heizung jünger als zehn Jahre sei, könnten sich Verbraucher entspannt zurücklehnen.
„Was bei dieser Gruppe bleibt, ist das Kostenrisiko durch den steigenden CO2-Preis“, er‐
klärt Weinreuter.
Hausbesitzer mit einer Heizung, die zwischen 15 und 20 Jahre alt ist, sollten sich laut Ver‐
braucherzentrale mit dem Thema Wärmepumpe auseinandersetzen und im Rahmen einer
Energieberatung einen Fahrplan für das ganze Gebäude machen. Bis spätestens 2028 gibt
es auch Klarheit in puncto Wärmeplanung. Dann müssen alle Kommunen mitteilen, wo
künftig mit einem Nah- oder Fernwärmenetz zu rechnen ist. Experten halten das Potenzial
in Rheinland-Pfalz allerdings für gering.
„Selbst bei moderater Steigerung des CO2-Preises, ist die Wärmepumpe trotz zunächst
höherer Anschaffungskosten in der Regel über die Jahre günstiger als Öl- und Gasheizun‐
gen.“
Das sagt Hans Weinreuter, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.© Die inhaltlichen Rechte bleiben dem Verlag vorbehalten. Nutzung der journalistischen Inhalte ist ausschließlich zu eige‐
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