Entwurf der Haushaltssatzung und Haushaltsplan Anlagen Offenbach-Hundheim 2025

BEKANNTMACHUNG

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim für das Haushaltsjahr 2025 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen öffentlich ausliegt.

Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der

Verbandgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken,

Schulstraße 6a in 67742 Lauterecken, Zimmer 112, erfolgen.

 

Außerdem finden sie den Entwurf des Haushaltsplanes auf unserer Homepage www.vg-lw.de (hier klicken)

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.

Offenbach-Hundheim, den 24.03.2025

gez. Dr. Roland Alt

Ortsbürgermeister