Meldung von be- und entfestigten Flächen
Der durch das Niederschlagswasser verursachte Kostenanteil in der Abwasserbeseitigung wird aufgrund der Entgeltsatzung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein in Form einer Gebühr erhoben.
Die Gebühr für Niederschlagswasser ist dabei in zwei Bestandteile aufgeteilt:
- in eine Grundgebühr
- in eine Benutzungsgebühr
Während die Festsetzung der Grundgebühr problemlos ist, wird die Benutzungsgebühr nachden gemeldeten Angaben über die an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksflächen ermittelt und kann daher ständigen Änderungen unterliegen.
Die gebührenrelevanten bebauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Kanalisation angeschlossen sind, können sich
(1) erweitern durch:
- Befestigen von zusätzlichen Flächen
- Anbringen von Dachrinnen an Gebäuden oder Nebengebäuden
- Anbau an bestehende Gebäude
- Änderung der Abwasserbeseitigung (Neuanschluss von Dachrinnen an den Kanal ff.)
- u.a.
(2) vermindern durch:
- Entfestigen von Hofflächen oder anderen befestigten Flächen
- Abtrennen von Dachrinnen u. ä. von dem Kanalanschluss und Einleitung in ein Gewässer
oder Flutgraben - Abriss von bisher angeschlossenen Gebäuden
- Beseitigung von Dachrinnen mit ordnungsgemäßer Einleitung des Regenwassers in
Sickeranlagen - u.a.
Grundstückseigentümer werden daher gebeten, Änderungen ihrer Flächen, die zur Ermittlung der Benutzungsgebühr heranzuziehen sind (wie bei der Ersterfassung), zu melden.
Die Meldung gegenüber den Verbandsgemeindewerken kann entweder schriftlich mit Angabe von:
- Gebührenobjekt (Ort, Straße, Hausnummer)
- Bürger-Nr.
- Name des Eigentümers
- bisherige Abflussfläche
- neuer bzw. aktueller Abflussfläche (evtl. unter Vorlage einer Planskizze mit farblicher Kennzeichnung)
oder durch das Ausfüllen des entsprechenden Vordruckes:
Für Rückfragen stehen wir unter der Tel.-Nr. 06382/791-407 zur Verfügung.
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