Antrag auf Änderung der gehobenen Erlaubnis gemäß § 8 ff, § 15 WHG i.V.m. § 14, § 16 LWG zur Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus den Stauraumkanälen Rathsweiler und Niederalben in den Dorfbach und in die Steinalp.
Die Planunterlagen finden Sie in der rlp-Box unter folgendem Link:
https://rlp-box.rlp.de/s/kkbqJDB42mTLcL7
Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt die Auslegung der Unterlagen in dem gleichen Zeitraum bei den Verbandsgemeindewerken Lauterecken-Wolfstein (Bahnhofstraße 50 a, 67742 Lauterecken)
in der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 17.11.2025
- innerhalb der üblichen Dienstzeiten:
- Montag-Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
- Montag –Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt.
Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung können grundsätzlich nur von Personen eingelegt werden, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.
gez. Andreas Müller,
Bürgermeister
