Schulbuchausleihe an den Grundschulen Jettenbach, Lauterecken, Nußbach, St. Julian und Wolfstein
Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2023/24
Anträge sind so früh wie möglich – spätestens bis 15. März 2023 zu stellen
Die Teilnahme an der Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Das heißt, auch wenn Sie bereits im laufenden Schuljahr an der Schulbuchausleihe teilnehmen, müssen Sie für das kommende Schuljahr den Lernmittelantrag ausfüllen und bei dem Schulträger der Grundschulen, der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, abgeben.
Machen Sie alle erforderlichen Angaben und vergessen Sie die Belege und die Unterschrift nicht. Nur dann können wir als Schulträger den Antrag bearbeiten. Verwenden Sie bitte zur Antragstellung das von der Grundschule ausgegebene Formular.
Wenn Ihr Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen unterschreitet, ist die Teilnahme an der Schulbuchausleihe für Sie kostenlos. Den Bewilligungsbescheid erhalten Sie bis spätestens 25. Mai 2023.
Bei der Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr (Einkommen über der Einkommensgrenze) werden die Bücher im Elternportal bestellt. Eine Bestellung ist in der Zeit vom 26. Mai bis 26. Juni 2023 möglich.
Informationen zur Schulbuchausleihe erhalten auf der Internetseite www.LMF-online.rlp.de
Sollten Sie keinen Internetzugang besitzen, Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrages benötigen, können Sie sich gerne direkt an uns wenden: Tel: 06382-791-0, Email: info@vg-lw.de
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein