Jetzt sind sie endlich wieder da. Die langen, warmen Sommerabende.
Natürlich ein Grund draußen zu sitzen und den Feierabend, oder das Wochenende zu genießen.
Bei all der Freude sollte man allerdings nicht vergessen, dass ab 22.00 Uhr die Nachtruhe beginnt und bis 06.00 Uhr andauert.
Es ist schön, in geselliger Runde da zu sitzen, etwas zu trinken, und sich mit netten Menschen zu unterhalten.
Allzu gerne wird dann aber vergessen, dass andere Menschen auch ein Recht auf Nachtruhe haben.
Insbesondere in Bereichen von Gaststätten, welche im bebauten Ortskern liegen, kommt es daher jedes Jahr vermehrt zu Beschwerden.
Diese sind auch berechtigt, wenn nach 22.00 Uhr noch laute Gespräche geführt werden,
die über das zulässige Maß (Zimmerlautstärke) hinausgehen. Oftmals wird von den „Ruhestörern“ gern vergessen, dass der Schall insbesondere nachts wahrnehmbar ist, wenn die sonstigen Lärmquellen weniger werden oder auch gar nicht mehr vorhanden sind. Auch die Mitmenschen in der Umgebung würden in heißen Nächten gern bei offenem Fenster schlafen.
Vielleicht sollte man sich einfach mal vor Augen halten, wie man das selbst empfinden würde, wenn man jede Nacht gestört wird. Denn die Verursacher sind oftmals jeden Abend andere, die um den Schlaf gebrachten immer dieselben.
Wir appellieren daher an die Vernunft aller und bitten um Rücksichtnahme auf die Mitmenschen in der Nachbarschaft.
So könnten dann alle den hoffentlich schönen Sommer genießen.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken-Wolfstein
-Ordnungsbehörde-