Vollzug des Landesbeamtengesetzes -LBG;
Unterrichtung über Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürger-meisters der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nach § 119 Abs. 3 LBG
Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit unterrichten die Öffentlichkeit über ihre innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr.
Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Vorliegend betrifft dies den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein.
Im Jahr 2025 wurden von ihm folgende berichtsrelevante Nebentätigkeiten und Ehrenämter ausgeübt:
Stelle/Organisation | Nebentätigkeit/Ehrenamt/Funktion | Jahresvergütung |
Zweckverband Abwasserbeseitigung Unteres Glantal | Vorsitzender | 3.624,00 EUR |
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Gesamt: |
| 3.624,00 EUR |
Die Unterrichtung erfolgt durch Bekanntgabe im Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung und anschließender Veröffentlichung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein.
Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken-Wolfstein, den 18.03.2026
Im Auftrag
Sauer, Büroleiter