Bekanntmachung

Auslegung Änderungsbescheid geh. Erlaubnis SRK 113 und SRK 114 in St. Julian

Vollzug der Wassergesetze

Änderung der gehobenen Erlaubnis gemäß § 8 ff, § 15 WHG i.V.m. § 14, § 16 LWG, zur Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus dem Stauraumkanal 113 in St. Julian und dem Stauraumkanal 114 in St. Julian, Ortsteil Gumbsweiler in den Glan

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, als Obere Wasserbehörde, hat dem Zweckverband Abwasserbeseitigung „Unteres Glantal“ die Änderung der gehobenen Erlaubnis zur Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus dem Stauraumkanal 113 in St. Julian und dem Stauraumkanal 114 in St. Julian, Ortsteil Gumbsweiler in den Glan erteilt.

Eine Ausfertigung des Bescheides mit dazugehörigem Plansatz liegt während eines Zeitraums von 2 Wochen vom 03.08.2026 bis einschließlich 17.08.2026 bei den Verbandsgemeindewerken Lauterecken-Wolfstein, Bahnhofstraße 50a, 67742 Lauterecken, Zimmer 009, während der Dienstzeiten, zur allgemeinen Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt.

Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung können grundsätzlich nur von Personen eingelegt werden, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.

Die digitale Version der Planunterlagen und des Bescheides können unter folgendem Link eingesehen werden:

Die digitale Version der Planunterlagen ist über diesen Link herunterzuladen:
https://rlp-box.rlp.de/s/wMkj447yzdn35Bq

Den Bescheid als PDF Version können Sie hier downloaden

gez. stellv. Werkleiter

Sebastian Schneider