Wahlen 2026 

Wohnsitzwechsel und Eintragung in das Wählerverzeichnis

Im Jahr 2026 finden in Rheinland-Pfalz mehrere Wahlen statt, darunter die Landtagswahl am 22. März 2026 sowie die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein.

Wenn Sie sich kurz vor einer Wahl an-, ab- oder ummelden, kann es erforderlich sein, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen, damit Sie Ihr Wahlrecht ausüben können.

Diese Seite informiert Sie darüber,

  • wann eine Antragstellung erforderlich ist,
  • welcher Antrag für welche Wahl gilt und
  • wie der Antrag einzureichen ist.


Warum ist ein Antrag erforderlich?

Grundsätzlich werden Wahlberechtigte von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Bei Wohnsitzänderungen in einem bestimmten Zeitraum vor der Wahl sieht das Wahlrecht jedoch vor, dass eine Eintragung nur auf Antrag erfolgen kann.

Dies dient der Rechtssicherheit und stellt sicher, dass jede wahlberechtigte Person nur einmal und im richtigen Wahlgebiet wählt.


Wer sollte diese Informationen besonders beachten?

Diese Hinweise sind insbesondere relevant für Personen, die

  • sich nach dem Stichtag 08.02.2026 an-, ab- oder ummelden,
  • aus einer anderen Gemeinde zuziehen,
  • erstmals eine Wohnung anmelden,
  • innerhalb einer Gemeinde umziehen (z. B. in einen anderen Stimmbezirk),
  • mehrere Wohnungen haben und ihre Hauptwohnung verlegen.


Im Zweifel empfehlen wir, den Antrag vorsorglich zu stellen.


Welche Wahlen sind betroffen?

Je nach Wahl gelten unterschiedliche rechtliche Regelungen.

Daher stehen für jede Wahl eigene Antragsformulare zur Verfügung.

Landtagswahl Rheinland-Pfalz

am 22. März 2026

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl gelten die Regelungen der Landeswahlordnung (LWO).

Antrag erforderlich insbesondere bei:

  • Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung zwischen dem 09.02.2026 und 01.03.2026
  • erstmaliger Anmeldung einer Wohnung bis spätestens 01.03.2026
  • Zuzug aus einer anderen Gemeinde innerhalb dieses Zeitraums

Wichtig:

Der Antrag muss spätestens am 01.03.2026 bei der zuständigen Gemeindeverwaltung eingegangen sein.

➡️ Download:

Bürgermeisterwahl 

der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

Für diese Wahl gelten die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und der Kommunalwahlordnung (KWO).

Antrag erforderlich insbesondere bei:

  • Umzug innerhalb des Wahlgebietes der VG Lauterecken-Wolfstein zwischen dem 08.02.2026 und 01.03.2026
  • Verlegung oder Begründung einer Hauptwohnung in einer anderen Gemeinde innerhalb der Verbandsgemeinde
  • rückwirkenden Anmeldungen
  • verspäteter Anmeldung bei der Meldebehörde

Je nach Zeitpunkt des Wohnsitzwechsels kann alternativ auch die Beantragung eines Wahlscheins (Briefwahl) erforderlich sein.

➡️ Download:

Form der Antragstellung (wichtiger Hinweis)

Die Anträge stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

  • Der Antrag ist auszudrucken
  • persönlich und handschriftlich zu unterschreiben
  • und rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen
    (per Post oder persönliche Abgabe) 


  • VGV Lauterecken-Wolfstein
    Wahlamt
    Schulstraße 6a
    67742 Lauterecken


Eine rein digitale Antragstellung ist derzeit nicht möglich, da eine eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben ist.


Was passiert, wenn kein Antrag gestellt wird?

Wird in antragspflichtigen Fällen kein Antrag gestellt, verbleibt die Eintragung ggf. im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde.
Das Wahlrecht kann dann nur dort oder ggf. per Briefwahl ausgeübt werden.


Beratung & Kontakt

Wenn Sie unsicher sind,

  • ob ein Antrag erforderlich ist oder
  • welcher Antrag für Sie zutrifft,

wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihr Bürgerbüro oder Wahlbüro.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.


🔒 Rechtlicher Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung.
Maßgeblich sind die jeweils geltenden wahlrechtlichen Vorschriften.

Adresse Wahlamt 

VGV Lauterecken-Wolfstein
Wahlamt
Schulstraße 6a
67742 Lauterecken

Öffnungszeiten Wahlbüro

Montag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Ansprechpartner

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