Wahlen 2026
Wohnsitzwechsel und Eintragung in das Wählerverzeichnis
Im Jahr 2026 finden in Rheinland-Pfalz mehrere Wahlen statt, darunter die Landtagswahl am 22. März 2026 sowie die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein.
Wenn Sie sich kurz vor einer Wahl an-, ab- oder ummelden, kann es erforderlich sein, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen, damit Sie Ihr Wahlrecht ausüben können.
Diese Seite informiert Sie darüber,
- wann eine Antragstellung erforderlich ist,
- welcher Antrag für welche Wahl gilt und
- wie der Antrag einzureichen ist.
Warum ist ein Antrag erforderlich?
Grundsätzlich werden Wahlberechtigte von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Bei Wohnsitzänderungen in einem bestimmten Zeitraum vor der Wahl sieht das Wahlrecht jedoch vor, dass eine Eintragung nur auf Antrag erfolgen kann.
Dies dient der Rechtssicherheit und stellt sicher, dass jede wahlberechtigte Person nur einmal und im richtigen Wahlgebiet wählt.
Wer sollte diese Informationen besonders beachten?
Diese Hinweise sind insbesondere relevant für Personen, die
- sich nach dem Stichtag 08.02.2026 an-, ab- oder ummelden,
- aus einer anderen Gemeinde zuziehen,
- erstmals eine Wohnung anmelden,
- innerhalb einer Gemeinde umziehen (z. B. in einen anderen Stimmbezirk),
- mehrere Wohnungen haben und ihre Hauptwohnung verlegen.
Im Zweifel empfehlen wir, den Antrag vorsorglich zu stellen.
Welche Wahlen sind betroffen?
Je nach Wahl gelten unterschiedliche rechtliche Regelungen.
Daher stehen für jede Wahl eigene Antragsformulare zur Verfügung.