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Wasserspass fÜr groß und klein

Erweiterung der Haus- und Badeordnung infolge der Corona-Pandemie

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung der Freibäder „Königsberg“ und „Rüllberg“ und ist verbindlich.

Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.

Die Freibäder werden im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

  1. Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
  2. Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung
  3. Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von Eingang, Ausgang. Beckenumgang, im Wasser, Planschbecken, Umkleidekabinen, Toiletten und Liegewiese sind zu beachten.
  4. Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
  5. Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür und auf dem Parkplatz.
  6. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
  7. Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden
  8. Falls Teile des Bades nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.


§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen

  1. Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
  2. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
  3. Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich
  4. Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
  5. Benutzen Sie die Standduschen.
  6. Masken müssen nur im Eingangsbereich (Kassenautomat) getragen werden.


§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung

  1. Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
  2. WC-Bereiche dürfen nur von einer Person betreten werden.
  3. In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
  4. In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand.
  5. Wenn Bahnleinen gespannt sind, darf nur in eine Richtung geschwommen werden (z. B. Einbahnstraße).
  6. Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
  7. Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.
  8. Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite zum Ausweichen.
  9. Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswege) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist.
  10. Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.

 

Lauterecken, den 02.06.2021

Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein

Fred Wolf, Werkleiter