Vergebene Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge nach VOB und UVgO
Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A sowie der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge (UVgO) hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung über jeden vergebenen Auftrag ab bestimmten Auftragswerten im Internet zu informieren. Für folgende Vergaben sind dabei Angaben zu veröffentlichen:
Wir informieren gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A über vergebene Aufträge
für die Dauer von sechs Monaten:
- nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Bauleistungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
- nach freihändigen Vergaben von Bauleistungen ab einem Auftragswert von 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer.
Vergebene Aufträge:
Wir informieren gemäß § 30 Abs. 1 UvgO über vergebene Aufträge
für die Dauer von drei Monaten:
- nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer,
- nach Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
Maßnahme |
- |