Vergebene Aufträge

Bekanntmachung vergebener Aufträge nach VOB und UVgO

Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A sowie der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge (UVgO) hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung über jeden vergebenen Auftrag ab bestimmten Auftragswerten im Internet zu informieren. Für folgende Vergaben sind dabei Angaben zu veröffentlichen:

Wir informieren gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A über vergebene Aufträge

für die Dauer von sechs Monaten:

  • nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Bauleistungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
  • nach freihändigen Vergaben von Bauleistungen ab einem Auftragswert von 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer.   

Vergebene Aufträge:


Wir informieren gemäß § 30 Abs. 1 UvgO über vergebene Aufträge 

für die Dauer von drei Monaten:

  • nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer,
  • nach Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
Maßnahme
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