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Die Landtagswahl findet am 14. März 2021 statt.

Hinweise zur Abgabe der Briefwahlunterlagen:

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten roten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Verwaltungsgebäude Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein bis Samstag, 13.03.2021, 12.00 Uhr, oder am Verwaltungsgebäude Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken bis 14.03.2021, 12:00 Uhr, einwerfen. Auf dem Postweg sollte der Wahlbrief so rechtzeitig versendet werden, dass er spätestens am Samstag, 13.03.2021 im Verwaltungsgebäude in Lauterecken eingeht. Der Wahlbrief kann auch am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten

Am Sonntag, 14. März 2021, findet die Wahl zum 18. Landtag von Rheinland-Pfalz statt.

In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 21.02.2021, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.


Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

1.   schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an    die   

Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein

-Wahlamt-

Schulstraße 6a

67742 Lauterecken

2.   online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

3.   online, über die Homepage der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, bis zum 09. März um 14:00 Uhr,

4.  durch einfache Email an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein (briefwahl@vg-lw.de)

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (nur am Standort Lauterecken) - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann gegebenenfalls unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Verwaltungsgebäude wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr grundsätzlich geschlossen und der Zutritt nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich ist. Angemeldete Besucher*innen benutzen bitte die Türklingel. Beim Betreten der Gebäude sind die persönlichen Kontaktdaten anzugeben. Ebenso sind die Hände zu desinfizieren. Für Besucher*innen ist das Tragen von med. Gesichtsmasken (OP-Masken) bzw. FFP-2-Masken auf den Parkplätzen, in den Fluren und im Büro verpflichtend.

Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 4 aufgeführten Möglichkeiten (siehe oben) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten roten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Verwaltungsgebäude Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein bis Samstag, 13.03.2021, 12.00 Uhr, oder am Verwaltungsgebäude Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken bis 14.03.2021, 12:00 Uhr, einwerfen. Auf dem Postweg sollte der Wahlbrief so rechtzeitig versendet werden, dass er spätestens am Samstag, 13.03.2021 im Verwaltungsgebäude in Lauterecken eingeht. Der Wahlbrief kann auch am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.