Information über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb

Auf der Grundlage von § 20 Abs. 4 VOB/A informieren wir über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer.