Elektronische Rechnung
Zum 01.04.2025 tritt die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) in Kraft. Ab diesem Tag sind Rechnungssteller gemäß §3 ERechVORP verpflichtet, ihre Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in Rheinland-Pfalz in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Diese Regelung gilt unabhängig vom Auftragswert.
Das Land Rheinland-Pfalz bietet den kommunalen Behörden eine zentrale Rechnungsplattform (ZRE) https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite an. Diese Plattform können alle Unternehmen nutzen um elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung zu senden.
Elektronische Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung / Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein und ihren Ortsgemeinden müssen ab dem 01.04. 2025 über den Zentralen Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE) eingereicht werden.
Wie können Sie uns eine elektronische Rechnung zukommen lassen?
Bevor Sie den ZRE nutzen können, ist eine vorherige Registrierung am Zentralen E-Rechnungs-eingang RLP (ZRE) erforderlich. Diese erfolgt über das „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis eines bestehenden ELSTER-Benutzerkontos. Sie müssen jede Firma (pro Umsatzsteuer-ID) einzeln registrieren.
Einreichung der elektronischen Rechnung kann nach der Registrierung erfolgen durch:
- Email Rechnung per Email immer über ZRE-rlp@poststelle.rlp.de,
- Upload nach erfolgreichem Login besteht die Möglichkeit zum upload,
- Webformular manuelle Erfassung der Rechnung über das Webformular
Leitweg-ID:
Für eine erfolgreiche Übermittlung und korrekte Zuordnung einer elektronischen Rechnung über den ZRE ist die Angabe der Leitweg-ID zwingend erforderlich.
Die Leitweg-ID der Verbandsgemeindeverwaltung / Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein sowie der Ortsgemeinden lautet wie folgt:
Unsere Leitweg-ID lautet: 073365008000-001-58
Weitere Informationen | Link: |
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Infos zur Registrierung | |
E-Rechnungsportal RLP | |
Einreichung E-Rechnung: Was ist zu beachten?? | |
FAQ‘s für Rechnungsaussteller |
Welches Format wird akzeptiert:
Folgende Formate elektronischer Rechnungen werden akzeptiert:
- Bevorzugt ist der Standard XRechnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu verwenden.
- ZUGFeRD in der aktuell gültigen Fassung, sofern diese den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN-16931, dem E-Rechnungsgesetz-RLP, der E-Rechnungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingang RLP entspricht.
Informationen für Rechnungssteller:
Weitere ausführliche Informationen zum Einreichen elektronischer Rechnungen über den zentralen -E-Rechnungseingang RLP (ZRE) finden sie hier: Informationen Einreichen einer elektr. Rechnung