Elektronische Rechnung
Elektronische Rechnung
Die öffentliche Verwaltung in Rheinland-Pfalz muss ab dem 18. April 2020 in der Lage sein, elektronische Rechnungen in Format X-Rechnung entgegenzunehmen.
Eine elektronische Rechnung kann als Anlage einer E-Mail oder direkt als Upload oder perspektivisch im Rahmen des PEPPOL-Netzwerkes über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (e-rechnung@rlp.de) an die angebundenen Rechnungsempfänger anhand der Leitweg-ID übermittelt werden.
Die Leitweg-ID ermöglicht die Adressierung und Weiterleitung der eingegangenen elektronischen Rechnung zu den nachgelagerten Rechnungsbearbeitungssystemen der angeschlossenen Verwaltungseinheiten.
Voraussetzung für die Einreichung per E-Mail bzw. die Einreichung per Upload ist die vorherige Registrierung am Nutzerkonto RLP und die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingangs RLP.
Es besteht jedoch keine Verpflichtung für Lieferanten elektronische Rechnungen im Format X-Rechnung zu übermitteln. Der Lieferant kann weiterhin Rechnungen auf normalem Wege stellen, per Post oder Mail als PDF-Dokument.