Elektronische Rechnung

Zum 01.04.2025 tritt die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) in Kraft. Ab diesem Tag sind Rechnungssteller gemäß §3 ERechVORP verpflichtet, ihre Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in Rheinland-Pfalz in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Diese Regelung gilt unabhängig vom Auftragswert.

Das Land Rheinland-Pfalz bietet den kommunalen Behörden eine zentrale Rechnungsplattform (ZRE) https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite an. Diese Plattform können alle Unternehmen nutzen um elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung zu senden.

Elektronische Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung / Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein und ihren Ortsgemeinden müssen ab dem 01.04. 2025 über den Zentralen Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE) eingereicht werden.

Wie können Sie uns eine elektronische Rechnung zukommen lassen?

Bevor Sie den ZRE nutzen können, ist eine vorherige Registrierung am Zentralen E-Rechnungs-eingang RLP (ZRE) erforderlich. Diese erfolgt über das „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis eines bestehenden ELSTER-Benutzerkontos. Sie müssen jede Firma (pro Umsatzsteuer-ID) einzeln registrieren.

Einreichung der elektronischen Rechnung kann nach der Registrierung erfolgen durch:

  • Email                   Rechnung per Email immer über ZRE-rlp@poststelle.rlp.de,
  • Upload                nach erfolgreichem Login besteht die Möglichkeit zum upload,
  • Webformular    manuelle Erfassung der Rechnung über das Webformular


Leitweg-ID:
Für eine erfolgreiche Übermittlung und korrekte Zuordnung einer elektronischen Rechnung über den ZRE ist die Angabe der Leitweg-ID zwingend erforderlich.

Die Leitweg-ID der Verbandsgemeindeverwaltung / Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein sowie der Ortsgemeinden lautet wie folgt:

Unsere Leitweg-ID lautet: 073365008000-001-58

Welches Format wird akzeptiert:

Folgende Formate elektronischer Rechnungen werden akzeptiert:

  • Bevorzugt ist der Standard XRechnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu verwenden.
  • ZUGFeRD in der aktuell gültigen Fassung, sofern diese den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN-16931, dem E-Rechnungsgesetz-RLP, der E-Rechnungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingang RLP entspricht.

Informationen für Rechnungssteller:

Weitere ausführliche Informationen zum Einreichen elektronischer Rechnungen über den zentralen -E-Rechnungseingang RLP (ZRE) finden sie hier: Informationen Einreichen einer elektr. Rechnung