Änderungen der Eigentumsverhältnisse melden


Bei einem Hauskauf oder -verkauf muss auch an die Wasser- und Abwassergebühren gedacht werden.

Daher werden sowohl die bisherigen als auch die neuen Eigentümer gebeten, die Verwaltung darüber zu informieren. Dabei ist auch eine Kopie des notariellen Kaufvertrags erforderlich.

Für die Zwischenabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren seitens der Verbandsgemeindewerke wird zusätzlich noch der Zählerstand zum Zeitpunkt der Hausübergabe benötigt.

Insbesondere im Hinblick auf die Anschreiben zur Zählerablesung 2023, die Mitte Dezember 2023 zugestellt werden, sollte die Mitteilung frühzeitig erfolgen. So kann vermieden werden, dass das Anschreiben noch an den alten Eigentümer erfolgt und nicht an den neuen Eigentümer.

Ein Formular zur Mitteilung des Eigentumswechsels steht auch auf unserer Homepage unter

 Formulare

 zur Verfügung.

Auskünfte erteilen die Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein,  Frau Kiltz, Zimmer 1, Telefon 06382/791-407.

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Lauterecken-Wolfstein