An alle Hundehalter/innen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein


In der Verbandsgemeinde kommt es vermehrt zu Beschwerden über die Verunreinigung durch Hundekot.

 

Die großen Geschäfte der Vierbeiner sorgen für erheblichen Unmut, vor allem, wenn man hineintritt. Hundekot kann darüber hinaus aber auch gefährlich sein, wenn er zum Beispiel mit Würmern oder anderen Krankheitserregern infiziert ist. Eine Übertragung auf den Menschen stellt – besonders bei Kindern – eine Gesundheitsgefährdung da. Insbesondere der Hundekot im Außenbereich auf Feldern und Wiesen ist eine Gefahr für Nutztiere, Landwirtschaft und Verbraucher.

 

Alle Hundebesitzer/innen übernehmen mit der Anschaffung ihres Tieres eine Verantwortung. Diese beginnt bei der regelmäßigen Fütterung, geht weiter über Zuneigung, Pflege und Gesundheitserhaltung und endet schließlich bei der ordnungsgemäßen Entsorgung von Hundekot.

 

Aus diesem Grund weisen wir auf die Allgemeine Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein hin.

 

Die Halter/innen und Führer/innen von Hunden müssen dafür sorgen, dass die öffentlichen Anlagen und Grünflächen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigung sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

 

Verstöße gegen diese Vorschriften können nach der Gefahrenabwehrverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Um eventuellen Konflikten vorzubeugen weisen wir alle Hundehalter/innen darauf hin, sich an die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung zu halten.

 

Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
-Ordnungsbehörde-

Wolfstein, den 14.03.2024