Vollzug des Landesbeamtengesetzes -LBG;

Unterrichtung über Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nach § 119 Abs. 3 LBG


Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit unterrichten die Öffentlichkeit über ihre innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr.

Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Vorliegend betrifft dies den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein.

Im Jahr 2023 wurden von ihm folgende berichtsrelevante Nebentätigkeiten und Ehrenämter ausgeübt:

Stelle/Organisation

Nebentätigkeit/Ehrenamt/Funktion

Jahresvergütung

Landkreis Kusel

Kreistag u.a.

1.434,40 EUR

Planungsgemeinschaft WP

Mitglied

120,00EUR

Zweckverband Abwasserbeseitigung Unteres Glantal

Vorsitzender

3.408,00 EUR

GStB Kreisgruppe Kusel

Mitglied

37,10 EUR



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Gesamt:

 

4.999,50

Die Unterrichtung erfolgt durch Bekanntgabe im Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung und Veröffentlichung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein.

Verbandsgemeindeverwaltung

Lauterecken-Wolfstein, den 05.03.2024

Im Auftrag

Sauer, Büroleiter