Ladenöffnungszeiten einhalten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz wird die Offenhaltung der Verkaufsstellen an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr zugelassen. Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit die Ladenöffnungszeiten an bis zu acht Tagen im Jahr bis 6 Uhr des folgenden Tages zu erweitern; an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen gilt dies grundsätzlich nur bis 24 Uhr.

    Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals müssen die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Pro Jahr dürfen die Gemeinden maximal vier verkaufsoffene Sonntage mit Ladenöffnungszeiten bis zu fünf Stunden freigeben.

     

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
    Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Ladenschluss rlp-bürgerservice

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Zuständige Mitarbeitende