Wahl Bürgermeister 2018 Interaktiver Stadtplan | StraßenreinigungspflichtAufgrund des bevorstehenden Winters, sowie der Tatsache, dass vermehrt festgestellt wird, dass Grundstückseigentümer ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen, und auch die durch uns veranlassten Veröffentlichungen und Anschreiben nur mäßig beachtet werden, weisen wir darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, seiner Reinigungspflicht nachzukommen. Das bedeutet, dass Gehwege, Straßen-rinnen gemäß den jeweilig bestehenden Straßenreinigungssatzungen gereinigt werden müssen. Der über die Grundstücksgrenze hinausragende Bewuchs durch Hecken, Gräser etc. sowie Baumüberhang, hervorgerufen durch herabhängende Äste, soweit sie in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, und dazu gehört auch der Gehweg, unverzüglich zurückzuschneiden. Zu beachten ist, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der jeweilige Grundstückseigentümer für Schäden an Personen und Sachen haftet. Sollte festgestellt werden, dass durch Überwuchs oder Überhang der öffentliche Verkehrsraum behindert wird, so wird gemäß § 9 Abs. 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz die allgemeine Ordnungsbehörde oder die Polizei die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Entstehen den allgemeinen Ordnungsbehörden durch die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme Kosten, so ist der Verantwortliche zum Ersatz verpflichtet. Wir bitten Sie daher, dies zukünftig zum Wohl der Allgemeinheit zu beachten und ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen. Die Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden finden Sie >>hier
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken - Ordnungsamt -
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