Hinweis zum überhängenden Bewuchs und zur Straßenreinigung


Hinweis zum überhängenden Bewuchs und zur Straßenreinigung

Sehr geehrte Grundstückseigentümer,

gemäß der Straßenreinigungssatzung und der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten, möchten wir Sie auf Ihre Pflichten bezüglich des überhängenden Bewuchses und der Straßenreinigung hinweisen:

 

  1. Überhängender Bewuchs – Lichtraumprofil

Der Luftraum ist wie folgt freizuhalten:

  • 2,50 Meter über Gehwegen
  • 4,50 Meter über Fahrbahnen
    Dies ist notwendig, um eine uneingeschränkte Nutzung des Gehwegs sowie eine freie Durchfahrt für Fahrzeuge und Ladungen zu gewährleisten. Hindernisse im Verkehrsfluss sind zu vermeiden.

 

  1. Straßenreinigungspflicht

Die Reinigungspflicht umfasst:

  • Besprengen und Säubern der Fahrbahnen und Gehwege
  • Schneeräumung und Bestreuung der Fahrbahnen und Gehwege
  • Entfernung von Gegenständen, die nicht zur öffentlichen Straße gehören

Die Reinigungspflicht erstreckt sich bis zur Straßenmitte. Bei einseitig bebaubaren Straßen über die ganze Straße.

 

  1. Konsequenzen bei Nichterfüllung
  • Überhängender Bewuchs - Lichtraumprofil
    1. Dritte können von der Verwaltung mit dem Rückschnitt beauftragt werden. Die Kosten trägt der Eigentümer.
  • Straßenreinigungspflicht
    1. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

 

Wir bitten Sie, Ihren Verpflichtungen zur Straßenreinigung sowie zum ordnungsgemäßen Rückschnitt von überhängendem Bewuchs nachzukommen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Straßenverkehrsbehörde unter 06382/791-325 oder per Mail an strassenverkehr@vg-lw.de.