Bei der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken und Anwesen ist die Anpassung der Gebührenschuldner für Wasser- und Abwassergebühren erforderlich.
Sowohl die bisherigen als auch die neuen Eigentümer werden daher gebeten, den Eigentumswechsel unverzüglich bei der Verwaltung anzuzeigen. Der Mitteilung ist eine Kopie des notariellen Kaufvertrags beizufügen.
Für die Erstellung der Zwischenabrechnung durch die Verbandsgemeindewerke wird zudem der exakte Zählerstand zum Zeitpunkt der Objektübergabe benötigt.
Um eine ordnungsgemäße Zustellung der Anschreiben zur Zählerablesung 2026 (Zustellung erfolgt Mitte Dezember 2026) an den neuen Eigentümer zu gewährleisten, bitten wir um eine fristgerechte Mitteilung.
Das entsprechende Formular zur Anzeige des Eigentumswechsels steht Ihnen im Internet unter www.vg-lw.de (Bürger & Verwaltung > Verbandsgemeindewerke > Wasserversorgung > Formulare) zum Download zur Verfügung.
Auskünfte erteilen die Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein, Frau Kiltz,
Zimmer 1, Telefon 06382/791-407.
Ihre Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein
