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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Bundestagswahl 2025.

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Ebenfalls findet am 23.02.2025 die Wahl zum Landrat des Landkreises Kusel statt.

Die Wahlbenachrichtigungskarten gehen den Bürgerinnen und Bürgern bis zum 02. Februar 2025 ( späteste Zustellung) zu. Anschließend können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.

Aufgrund der Besonderheit der vorgezogenen Bundestagswahl und des reibungslosen Ablaufs, müssen wichtige Fristen eingehalten werden.

Die Auslieferung der Stimmzettel an die Verbandsgemeinden soll gemäß Informationen des Landeswahlleiters bis zum 7. Februar 2025 erfolgt sein. Dies bedeutet aber auch, dass unser Wahlbüro die Briefwahlunterlagen frühestens ab Montag, 10. Februar 2025 versenden kann. Bei der zu erwartenden Masse der eingehenden Briefwahlen ist die Bearbeitungszeit und der Postweg zu berücksichtigen. Damit bleiben den Wählerinnen und Wählern nur wenige Tage, um die Unterlagen auszufüllen und zurückzusenden.

Wir appellieren daher an Sie, nach Möglichkeit am Wahlsonntag selbst in das Wahllokal zu kommen, um dort an der Urne zu wählen.

Sofern Sie Briefwahlunterlagen beantragen wollen, kann dies folgendermaßen erfolgen:

1.   schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an    die   

Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein

-Wahlamt-

Schulstraße 6a

67742 Lauterecken


2.   online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

3.   online, über die Homepage der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein:

Hier klicken zur Beantragung der Briefwahlunterlagen

4. per Fax an die 06382/ 791 990 oder

5. durch einfache Email an wahlen@vg-lw.de

Die Beantragung von Briefwahlen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (nur am Standort Lauterecken) die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann gegebenenfalls unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Sie können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebene Stelle abgegeben werden. Wahlberechtigte, die durch Briefwahl an der Bundestagswahl und der Landratswahl teilnehmen, müssen zwei Wahlbriefe absenden.