Datenschutzerklärung
Finanzverwaltung
Informationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte.
Einwohner und Unternehmen treten mit der Verwaltung der Verbandsgemeinde Lauterecken Wolfstein in Kontakt, weil sie z.B. Abgaben zahlen müssen und Erstattungen beanspruchen können. Hierbei werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen und verwaltungsinternen Zwecken, soweit
- die Abgabenordnung
- das Gewerbesteuergesetz
- das Grundsteuergesetz
- das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz
- das Absatzförderungsgesetz
- das Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz
- die Abgabensatzungen
unmittelbar oder mittelbar anzuwenden sind.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
vertreten durch Bürgermeister Andreas Müller
Schulstraße 6 a 67742
Lauterecken Tel.: 06382/791-0
Fax: 06382/791-990
E-Mail: info@vg-lw.de
Website: www.vg-lw.de
2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
Datenschutzbeauftragte
Claudia Welker
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Tel.: 06382/791-131
Fax: 06382/791-23 131
E-Mail: datenschutz@vg-lw.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein benötigt personenbezogene Daten, um ihre gesetzlich vorgesehene Aufgabe zu erfüllen, Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften rechtmäßig festzusetzen und zu erheben (§ 85 der Abgabenordnung). Die personenbezogenen Daten werden in dem Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§ 29b der Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen, dürfen die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nicht-steuerliche Zwecke von der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein verarbeitet werden (Weiterverarbeitung nach § 29c Abs. 1 der Abgabenordnung).
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Die personenbezogenen Daten werden in erster Linie durch die Verbandsgemeindeverwaltung bei Ihnen selbst erhoben, z. B. durch Erklärungen, Anzeigen, Mitteilungen und Anträge. Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein verpflichtet sind.
Außerdem erhält die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein steuerrelevante Informationen von anderen Finanzbehörden.
Ist ein steuerrelevanter Sachverhalt nicht mittels Hilfe der betroffenen Person aufzuklären, dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch durch Nachfrage bei Dritten erhoben werden. Im Vollstreckungsverfahren können Daten bei Drittschuldnern, z.B. Kreditinstitut oder Arbeitgebern, erhoben werden. Zudem dürfen öffentlich zugängliche Informationen (z.B. aus dem Internet, aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeitet werden.
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsgrundlage dies gestattet. Darüber hinaus können folgende Stellen Ihre Daten erhalten: - von der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) insbesondere im Bereich IT-Dienstleistungen, Logistik- und Druckdienstleistungen, die Ihre Daten weisungsgebunden für uns verarbeiten - Dritte bei Vorliegen einer gesetzlichen, vertraglichen oder behördlichen Verpflichtung
5. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)
Personenbezogene Daten sind seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein so lange zu speichern, wie sie für das Verfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 – 171 Abgabenordnung sowie §§ 228 – 232 Abgabenordnung) und die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen nach der GemHVO für Buchungsbelege.
Die betreffenden personenbezogenen Daten dürfen auch gespeichert werden, um diese für zukünftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a Abgabenordnung).
6. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Abgabenart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
- Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt wird.
- Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
- für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
- wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
- oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z.B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient. Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet.
Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Bei folgenden Datenschutzaufsichtsbehörden kann Beschwerde eingelegt werden:
Im Rahmen der Gewerbesteuer- und Grundsteuerveranlagung:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn
Tel.-Nr.: 02 28 / 99 77 99–0
Fax: 02 28 / 99 77 99-5550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
Im Rahmen der sonstigen kommunalen Abgaben:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449
Fax: 0 61 31 / 208-2497
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de