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Urkunden

Die Gebühren für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde belaufen sich auf 13,00 € - für jede weitere mit beantragte und im gleichen Arbeitsgang hergestellte Mehrausfertigung 6,50 €.

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.

Geburtsurkunde

Das Standesamt in Wolfstein, Bergstraße 2 stellt Ihnen auf Antrag Kopien Ihrer Geburtsurkunde aus, wenn Sie im Bereich der Verbandsgemeinde geboren und entsprechend im Geburtenregister geführt werden.
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung:

-  Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
-  Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
-  Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:

Oder Sie richten einen formlosen Antrag mit den folgenden Angaben an uns:

-  Name, Vorname
-  Geburtsdatum und -ort
-  Name, Vorname der Eltern
-  wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
-  Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei!

Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Rechtsgrundlage

§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 50 Personenstandsverordnung (PStV)
§ 59 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)

Nr. 16.6.1 des Besonderen Gebührenverzeichnisses der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung.

 

Eheurkunde

Das Standesamt in Wolfstein, Bergstraße 2 stellt Ihnen auf Antrag Kopien Ihrer Eheurkunde aus, wenn Sie im Bereich der Verbandsgemeinde wohnhaft sind und entsprechend im Eheregister geführt werden.

Die Eheurkunde enthält die Vor- und Familiennamen der Ehegatten, Ort und Tag ihrer Geburt, ggf. die Religionszugehörigkeit und Ort und Tag der Eheschließung.

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung:

-  Suchen Sie das für Ihren Wohnsitz zuständige Standesamt auf.
-  Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
-  Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:

Oder Sie richten einen formlosen Antrag mit den folgenden Angaben an uns:

-  Name, Vorname
-  Geburtsdatum und -ort
-  Datum der Eheschließung
-  Angaben zum Ehegatten
-  wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
-  Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei!

Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Rechtsgrundlage

§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 48 Personenstandverordnung (PStV)

§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 56 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 57 Personenstandsgesetz (PStG)

Nr. 16.6.1 des Besonderen Gebührenverzeichnisses der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung

Sterbeurkunde

Das Standesamt in Wolfstein, Bergstraße 2 stellt Ihnen auf Antrag Kopien einer Sterbeurkunde aus, wenn der Todesfall im Bereich der Verbandsgemeinde eintrat und entsprechend im Sterberegister geführt wird.

Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:

-  der letzte Ehepartner
-  der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
-  Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
-  Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung:

Suchen Sie das Standesamt auf, in dessen Zuständigkeit der Sterbefall liegt.

Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.

Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:

Oder Sie richten einen formlosen Antrag an uns, der auf Ihre Antragsberechtigung eingeht.

Ihr Schreiben muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:

-  Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Rechtsgrundlage

§ 60 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)

Nr. 16.6.1 des Besonderen Gebührenverzeichnisses der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung